EÜR-Grundlagen für Kleinunternehmer: eine Orientierung
Stand: November 2026 · Allgemeine Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Wer nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig ist und keine Bilanz erstellen muss, ermittelt seinen Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das Prinzip ist einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung für den Alltag. Er ist keine Steuerberatung – für deine konkrete Situation wende dich an eine Steuerberatung, einen Lohnsteuerhilfeverein (soweit zulässig) oder dein Finanzamt.
Wer nutzt die EÜR?
Die EÜR ist für viele Freiberufler sowie für Gewerbetreibende gedacht, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Ob das auf dich zutrifft, hängt unter anderem von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab. Die Ergebnisse werden in der Regel mit der Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt.
Das Zufluss- und Abflussprinzip
Bei der EÜR zählt grundsätzlich, wann Geld tatsächlich fließt – nicht, wann die Rechnung geschrieben wurde. Eine Rechnung vom Dezember, die erst im Januar bezahlt wird, gehört also in der Regel ins neue Jahr. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel gibt es Sonderregeln. Auch Anschaffungen, die über mehrere Jahre genutzt werden, werden oft nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Kleinunternehmerregelung kurz erklärt
Viele Gründer nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Dann wird auf die eigenen Umsätze keine Umsatzsteuer berechnet. Seit 2025 gilt sinngemäß: Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Befreiung bereits ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird. Im Gründungsjahr gelten Besonderheiten. Deshalb ist es wichtig, den Umsatz laufend im Blick zu behalten.
Bitte prüfe die aktuellen Regeln jeweils bei einer offiziellen Stelle, etwa auf den Seiten deines Finanzamts oder deiner IHK – Gesetze ändern sich.
Belege: die Grundlage von allem
Jede Einnahme und jede Ausgabe braucht einen Beleg. Praktisch hat sich bewährt:
- Belege fortlaufend nummerieren und die Nummer in der Tabelle notieren
- digitale Belege in einem Ordner pro Jahr und Monat ablegen
- Privates und Geschäftliches trennen, idealerweise mit einem eigenen Konto
- Aufbewahrungsfristen beachten – Belege nicht nach der Steuererklärung wegwerfen
Sinnvolle Kategorien
Für den Überblick im Alltag reichen wenige Kategorien, zum Beispiel:
- Einnahmen aus Verkäufen bzw. Leistungen
- Waren und Material
- Software und Abos
- Bürobedarf und Porto
- Telefon und Internet (anteilig)
- Fahrtkosten
- Gebühren von Plattformen und Zahlungsdienstleistern
- Werbung und Website
- Fortbildung
- Sonstiges
Ob und in welcher Höhe eine Ausgabe steuerlich berücksichtigt werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls – die Kategorien dienen hier nur der Ordnung.
Monatlich statt einmal im Jahr
Der größte Stressfaktor ist der Schuhkarton voller Belege im Frühjahr. Wer monatlich 20 bis 30 Minuten einplant, alle Umsätze einträgt und die Belege zuordnet, hat am Jahresende eine saubere Grundlage. Ein Monats- und Jahresüberblick zeigt außerdem früh, wie sich Umsatz und Gewinn entwickeln.
Eine Tabelle als Zwischenschritt
Eine Tabellenvorlage ersetzt weder Buchhaltungssoftware noch die Steuererklärung. Sie hilft aber, Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu sammeln, Summen automatisch zu bilden und Umsatzgrenzen im Blick zu behalten. Die Zahlen kannst du dann für die Steuererklärung oder für deine Steuerberatung verwenden.
Häufige Fragen
Reicht eine Excel- oder Sheets-Tabelle für die EÜR?
Als Sammel- und Übersichtswerkzeug ja. Die eigentliche Erklärung übermittelst du in der Regel elektronisch über das Portal der Finanzverwaltung oder über eine Software bzw. deine Steuerberatung.
Muss ich als Kleinunternehmer überhaupt Einnahmen aufzeichnen?
Ja, auch Kleinunternehmer müssen ihren Gewinn ermitteln und Umsätze nachweisen können. Welche Aufzeichnungen genau nötig sind, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Hinweis: Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Grenzwerte können sich ändern. Für deinen Einzelfall wende dich bitte an eine fachkundige Stelle. Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von Hand geprüft.